November 18, 2011
Eine qualifizierte Weiterbildung hilft, um sich bessere Chancen auf dem harten Markt der Arbeit zu erschließen. Wer ständig beruflich am Ball bleiben will, für den ist zunächst eine Aufstiegsfortbildung zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Altenpfleger oder auch Betriebswirt eine gute und praxisnahe Lösung. Nach erfolgreichem Abschluss dieser anspruchsvollen Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnet sich auch die Chance, sich mit diesem neuen Wissen und einem entsprechenden Zertifikat selbstständig zu machen. Doch zunächst bietet das so genannte Meister-Bafög die passende Finanzierung für die berufliche Weiterbildung. Anfallende Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu ca. 30 Prozent bezuschusst und der Rest kann mit einem günstig verzinsten Darlehen der KfW-Bank finanziert werden. Wer sich für einen Vollzeitlehrgang entscheiden kann, für den gibt es als Alleinstehende ohne Kind einen Unterhaltsbeitrag von monatlich 675 Euro (229 Euro als Zuschuss und 446 Euro als Darlehen). Für einen verheirateten Meisterschüler mit z. B. zwei Kindern kann der Zuschuss für Unterhalt auf bis zu 1.310 Euro monatlich ansteigen. Bei bestandener Prüfung kann das Darlehen, mit dem die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren finanziert wurden, um ein Viertel reduziert werden. So erfahren Existenzgründer eine besondere Unterstützung. Es lohnt sich also, sich mit dem Gedanken, sich selbstständig zu machen, intensiv zu befassen. So wird die Schaffung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes mit einer weiteren Reduzierung des Restdarlehens um 33 Prozent, für zwei Plätze um 66 Prozent honoriert. Hier ist allerdings Bedingung, dass die Firma seit mindestens einem Jahr besteht und die Arbeitsverträge langfristig angelegt sein müssen. Welche Gründungsform man nach einer qualifizierten Weiterbildung für das zukünftige Unternehmen wählt, ist auch eine „Typfrage“. Für alle Typen gibt es die passende Gründungsform: – Neugründung – Franchising – Beteiligung – Unternehmensnachfolge / Übernahme – Kleingründung – Virtuelles Start-ups – E-Business Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist jedoch nicht möglich. Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 127 Abs. 3 SGB III beruht. Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen. Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Der Gründungszuschuss wird für den Weg in die Selbstständigkeit in zwei Phasen geleistet. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 Euro zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden. Geförderte Personen haben ab dem Monat, in dem sie das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) vollenden, keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Eine erneute Förderung ist nicht möglich, wenn seit dem Ende einer Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit noch nicht 24 Monate vergangen sind.
Meine Empfehlungen:
- Ein sehr gutes deutsches Franchise Unternehmen mit einem klasse Franchise Angebot im Bereich Beauty.
- Eine empfehlenswerte Universität, an der man den MBA berufsbegleitend studieren kann.
- In dieser sehr guten Filmproduktion lernen die Assistentendas Handwerk einer Filmpriduktion kennen.
- Wer als Interim Manager einen Job sucht, findet hier eine sehr gute Interim Management Vermittlung.
- Filigraner geht es bei den Uhrmachern zu. Dieser Betrieb bietet eine Uhrmacher Ausbildung an.
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Posted by kurt